Dienstag, 16.04.2024

Aktuelle Nachrichten

Brut- und Setzzeit der Wildtiere vom 1. März bis 15. Juni


Die Stadt Lichtenfels bittet aufgrund der Brut- und Setzzeit von Wildtieren zwischen März und Juni besondere Rücksicht zu nehmen, sich im Wald und Feld auf Wegen aufzuhalten und Hunde an einer Leine zu führen.

Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen dem 1. März und 15. Juni eines jeden Jahres reagieren Wildtiere besonders empfindlich auf ihr Umfeld und dürfen daher nicht gestört werden. Freilaufende Hunde sind eine erhebliche Gefahr für Jungtiere.
Die Stadt Lichtenfels bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich um Rücksichtnahme. Dies ist ganz einfach und ohne Aufwand möglich: Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund generell an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken und erspart ihnen eine Menge Stress. Gemeinsam gilt es Flora und Fauna durch rücksichtsvolles und umsichtiges Verhalten zu schützen. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.

Außerdem gilt grundsätzlich, dass niemand über fremdes Eigentum laufen darf. Dies ist unter anderem bei Feldern der Fall, die zur Bewirtschaftung an Landwirte verpachtet sind. Zurückgelassene Äste und andere Gegenstände können zu erheblichen Schäden an den Landwirtschaftlichen Maschinen führen. Generell gilt: Hundekot gehört nicht in die Landschaft, sondern in die Restmülltonne.

In diesem Sinne bittet die Stadt Lichtenfels alle Bürgerinnen und Bürger durch rücksichtsvolles Verhalten mitzuhelfen, die heimische Tier- und  Pflanzenwelt zu schützen und zu erhalten.





Förderprogramm der Stadt Lichtenfels zum Erwerb und zur Sanierung von Gebäuden


Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.03.2024 das Förderprogramm zum Erwerb und zur Sanierung von Gebäuden beschlossen. Die Stadt Lichtenfels stellt für den Zeitraum von 2024 - 2029 hierfür jährlich Mittel in Höhe von 50.000,- Euro zur Verfügung.


Welche Maßnahmen im Sinne des Förderprogramms förderfähig sind und welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können gern dem Förderprogramm entnommen werden.

Förderprogramm zum Erwerb und zur Sanierung von Gebäuden.pdf
Antrag Förderprogramm 2024-2029.pdf




Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung


Ortsübliche Bekanntmachung im Bereich der Gemeinde Lichtenfels zum Rhein-Main-Link:

Rhein-Main-Link.pdf




Bürgerinformation zur Müllabfuhr mit dem Seitenlader


Ab sofort werden neue, moderne Seitenlader als Müllfahrzeuge eingesetzt. Der Einsatz dieser Seitenlader ist zunächst für die gelben Tonnen vorgesehen.


Die Fahrzeuge werden nur noch von einem Mitarbeiter bedient. Daher sind für einen reibungslosen Ablauf einige wichtige Punkte zu beachten:

Bürgerinformation.pdf




Bestellmöglichkeit von gelben Tonnen über das Lobbe-Bürgerportal


Ab sofort können die gelben Tonnen für Privatpersonen und gewerbliche Anfallstellen, wie z.B. Restaurants, Handwerkbetriebe oder Gesundheitseinrichtungen auf der Homepage der Firma Lobbe (à www.lobbe.de à MYLOBBE à BESTELLUNG GELBER SACK / GELBE TONNE) bestellt werden. Nach der Anforderung erfolgt eine abschließende Prüfung durch den Kommunalservice von Lobbe.


Für Rückfragen zur gelben Tonne steht Ihnen der Kommunalservice unter 0800-78-72-86-8 oder KS.LEG@lobbe.de zur Verfügung.





Neues Halteverbot in Goddelsheim


Um die Verkehrssituation in der Immighäuser Straße zu verbessern, wurde ein einseitiges Halteverbot angeordnet. Nur durch die Unterstützung und Rücksichtnahme aller Bürger*innen, kann diese neue Regelung ihren Zweck erfüllen: Die Sicherung eines reibungslosen Verkehrsflusses und mehr Sicherheit auf unseren Straßen und Gehwegen. Wir bitten um Beachtung und danken, für das Verständnis.





Einführung der gelben Tonne in Lichtenfels


Ab dem 01.01.2024 wird in Lichtenfels der Gelbe Sack durch die Gelbe Tonne ersetzt. Nähere Informationen zur Einführung der Gelben Tonne erhalten Sie hier.





Wahlergebnisse Landtagswahl 2023


Die Wahlergebnisse zur Landtagswahl 2023 finden Sie hier.





Wohnraum für ausländische Flüchtlinge


Die Stadt Lichtenfels benötigt weiterhin geeigneten Wohnraum zur Unterbringung ausländischer Flüchtlinge. Zur Verfügung stehende Wohnungen oder Immobilien können gern der Stadtverwaltung unter der Rufnummer 05636/9797-15 angeboten werden. Nähere Auskünfte und weitere Informationen werden unter gleicher Rufnummer erteilt.





Brennholz bestellen (ab 01.09.)


Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass ab dem 01.09.2023 Brennholz bestellt werden kann. Die Brennholzbestellung kann über die Ortsvorsteher der einzelnen Stadtteile und über das Bürgerbüro nach persönlicher Vorsprache abgegeben werden. Hier können auch die aktuellen Preise erfragt werden. Die Bestellfrist endet am 30.11.2023. Das bestellte Brennholz wird in Goddelsheim und Sachsenberg eingeschlagen. Die Bereitstellung ist ab Mitte Februar 2024 vorgesehen. Die höchstmögliche Bestellmenge liegt bei 10 Festmeter. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die eingesetzten Motorsägen zum Zerkleinern des Brennholzes im Wald nur mit Bio-Benzin sowie Bio-Öl betrieben werden dürfen. Hierzu muss ein Motorsägenschein im Bürgerbüro (Zimmer 1 des Rathauses) in Goddelsheim vorgelegt werden. Bei allen Rückfragen bezüglich des Brennholzes steht Ihnen Forstamtsleiter Herr Wrosch (Tel. 0176/56699761) zur Verfügung.





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