Samstag, 29.08.2026

Melderegister - Eintragen einer Übermittlungssperre

Details

Sie haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs haben Sie gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre.

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Rechtsgrundlagen

§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 Bundesmeldegesetz

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