Dienstag, 26.05.2026

Geburten, Geburtsanmeldung

Details

 Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

  Anzeigepflichtige


Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

Online-Dienste

Fristen

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Rechtsgrundlagen

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