Freitag, 31.10.2025

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ERKLäRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Allgemeines / Grundsätzliches

Die Stadt Lichtenfels gestaltet ihre Webseite im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG)
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Lichtenfels. 

Um die Zugänglichkeit zu erhöhen und die Bedienbarkeit mit verschiedenen Handicaps zu erleichtern bietet diese Webseite folgende Möglichkeiten an:

  • Navigation mit der Tastatur: Als Alternative zur Maus-Steuerung bieten wir eine sinnvolle Tabulator-Logik, um eine reibungslose Tastatur-Navigation zu ermöglichen.
  • Veränderbare Textgröße: Die Schriftgröße der Webseite kann beliebig vergrößert werden.
  • Kontrast von Texten: Um Menschen mit verschiedenen Arten von Farbschwächen entgegenzukommen, ist ein gewisser Kontrast voreingestellt.



Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Lichtenfels arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.


Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • PDF-Dateien


Unverhältnismäßige Belastung

Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung.


Unsere Selbsteinschätzung

Der Internetauftritt der Stadt Lichtenfels (www.stadt-lichtenfels.de) ist weitestgehend barrierearm.

Gestaltung:

  • alle Bilder sind mit einem alternativen Text versehen
  • die Seite weist einen hohen Kontrastwert auf

Inhalt:

  • eine Seite für leichte Sprache beschreibt die Navigation auf der städtischen Homepage



Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2, 35390 Gießen
Tel. 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de



Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Dann nutzen Sie bitte folgendes Feedback-Formular zur Barriefreiheit:

 

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